Keywordkönig SEO-Contest
|
|
Who's Online @ Demo-Wegweiser.de
|
|
Zur Zeit sind 369 Gäste und 0 Autor(en) @ Demo-Wegweiser.de online! Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann Ihre Demo News & Info veröffentlichen!
|
Online - Werbung
|
|
Demo News nach Wahl-Gebieten
|
|
Geschenke - Tipps
|
|
Infos @ Demo-Wegweiser.de
|
|
Terminkalender
|
|
Seiten - Infos
|
|
|  |
Lexikon bei Demo-Wegweiser.de
|
|
|
Verfassungsgericht / Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der jeweiligen Verfassung. Sie hat dabei die Möglichkeit, solche Akte als verfassungswidrig zu erklären. Die Folgen einer solchen Erklärung sind vom jeweiligen Rechtskreis abhängig.
Eine Verfassungsgerichtsbarkeit wurde bereits 1610 in England gefordert, als vor Gericht fraglich wurde, ob Parlamentshandlungen (also Gesetze im formellen Sinn), die gegen Rechtsgrundsätze verstoßen, der gerichtlichen Kontrolle unterworfen seien, die sie daraufhin für nichtig befinden könne. Im Sinn des britischen Richters Sir Edward Coke lag die Bindung der Legislative an die Verfassung beziehungsweise bestimmte Rechtsgrundsätze („The Bonham Case“). Durchsetzen konnte sich diese Haltung jedoch in Großbritannien nicht. Dagegen wurde dieses Verfassungsverständnis in den amerikanischen Kolonien übernommen und in der amerikanischen Verfassung von 1787 betont.
Der Supreme Court of the United States stellte im Jahr 1803 fest, dass er befugt sei, Bundesgesetze als verfassungswidrig und nichtig zu erklären und somit ihre Anwendung zu verhindern (sogenannte Verwerfungskompetenz). Damit war das Institut der Normenkontrolle aus dem Fall Marbury v. Madison geboren. Diese Relativierung der strengen Gewaltenteilung ist teilweise auf Kritik gestoßen.
In Deutschland enthielt die Paulskirchenverfassung bereits die Grundlage einer Verfassungsbeschwerde. Mit Restauration des Reiches blieb eine Verfassungsgerichtsbarkeit bis zur Weimarer Republik eine Idee. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sah eine Verfassungsgerichtsbarkeit in Form eines Reichsstaatsgerichtshofes vor. Er war jedoch nur für Streitigkeiten zwischen dem Reich und den Ländern zuständig. Der erste allein zur Verfassungsgerichtsbarkeit berufene Gerichtshof wurde 1920 mit dem Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich geschaffen. Es ist das älteste ausschließliche Verfassungsgericht weltweit, seine Entscheidungen lauten auf Aufhebung und nicht bloß auf Nichtanwendung von Gesetzen und Bestimmungen. In Deutschland wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Bundesverfassungsgericht eine echte Verfassungsgerichtsbarkeit geschaffen.
(Zitiert zum Thema Verfassungsgericht / Verfassungsgerichtsbarkeit aus Wikipedia, dieser Text steht unter der Creative-Commons-Attribution/Share-Alike-Lizenz (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported.)
[ Zurück ] Parteien LexikonLexikoneintrag bei Demo-Wegweiser.de / Demo Wegweiser - rund um Demos / Demonstrationen - (2.192 mal gelesen) |
|
Diese Videos bei Demo-Wegweiser.de könnten Sie auch interessieren: |
Myanmar: Massenproteste wegen Staudamm in Burma
 | Schwänzen fürs Klima? Fridays For Future | WDR Doku
 | Frankreich: Gelbwesten protestieren »Alles für Notre-Da ...
 |
|
|
Diese Fotos bei Demo-Wegweiser.de könnten Sie auch interessieren: |
Liebknecht-Luxemburg-Demonstration-Berlin ...
 | Wir-haben-Agrarindustrie-satt-Demonstrati ...
 | Liebknecht-Luxemburg-Demonstration-Berlin ...
 | | |
|
|  |
|