Parlament
Das Parlament (von altfranz.: parlement „Unterredung“; franz.: parler „reden“) ist die Volksvertretung, die aus einer oder zwei Kammern bestehen kann.
Im übertragenen Sinn werden heute auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar.
enge Vereinigungen von Staaten (z. B. das Europäische Parlament der Europäischen Union)
Parlamente von Nationalstaaten (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten)
Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich sowie die für Bezirke tätigen Gremien.
Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten:
In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Etwa 30 bis 40 Prozent der Parlamente weltweit bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Gliedstaaten entsandt. Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
In einem Redeparlament (typisch dafür ist das britische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erörtert,
während in einem Arbeitsparlament (z. B. der US-Kongress) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet,
In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung.
Als Parlament im weiteren Sinne werden zum Teil auch die Delegiertenversammlungen Parlamentarischer Versammlungen bezeichnet. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines „Parteiparlaments“, wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Parlamente, deren Mitglieder nur ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind, werden als Feierabendparlamente bezeichnet.
(Zitiert zum Thema Parlament aus Wikipedia, dieser Text steht unter der Creative-Commons-Attribution/Share-Alike-Lizenz (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported.)
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